Was die neue EU-Verpackungsverordnung für Ihr Unternehmen bedeutet
Die PPWR ist die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie gilt direkt in allen EU-Mitgliedstaaten und verändert, wie Verpackungen entwickelt, dokumentiert, gekennzeichnet, registriert und finanziert werden. Packando zeigt Ihnen, welche Pflichten ab 2026 wichtig werden und wie Sie Ihre Verpackungen Schritt für Schritt vorbereiten.
Was ist die PPWR?
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation. Gemeint ist die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Anders als eine EU-Richtlinie muss sie nicht erst vollständig in nationales Recht übertragen werden, sondern gilt grundsätzlich unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Das Ziel: Verpackungsabfälle reduzieren, Verpackungsstandards in Europa harmonisieren und Verpackungen stärker auf Kreislaufwirtschaft ausrichten. Dafür führt die PPWR neue Anforderungen an Verpackungsdesign, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Kennzeichnung, Wiederverwendung, Konformitätsbewertung und erweiterte Herstellerverantwortung ein.
Das Wichtigste in einem Satz
Die PPWR macht Verpackungen zu einem Compliance-Thema: Unternehmen müssen künftig genauer nachweisen, wer verantwortlich ist, woraus eine Verpackung besteht, ob sie den Anforderungen entspricht und wie sie in der EU in Verkehr gebracht wird.
Wen betrifft die PPWR?
Die PPWR betrifft nicht nur klassische Verpackungshersteller. Je nach Geschäftsmodell können auch Markeninhaber, Abfüller, Onlinehändler, Importeure, Vertreiber, Fulfillment-Dienstleister, Plattformen und Unternehmen mit Eigenmarken betroffen sein.
Hersteller und Markeninhaber
Wer Verpackungen oder verpackte Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickelt, herstellen lässt oder in Verkehr bringt, muss Konformität, technische Dokumentation und Verantwortlichkeiten sauber prüfen.
Importeure
Wer Verpackungen oder verpackte Produkte aus Drittstaaten in die EU bringt, muss vor dem Inverkehrbringen prüfen, ob die PPWR-Anforderungen erfüllt und die notwendigen Unterlagen vorhanden sind.
Händler und Onlinehändler
Im E-Commerce werden Leerraum, Versandverpackungen, Länderregistrierungen, EPR-Pflichten und Kontrollpflichten gegenüber Marktplätzen besonders relevant.
PPWR-Fristen: Was gilt ab wann?
Die PPWR ist schrittweise aufgebaut. Einige Pflichten starten bereits 2026, andere werden 2027, 2028, 2029, 2030 oder später relevant. Besonders wichtig: Wenn eine konkrete Vorschrift kein eigenes Anwendungsdatum nennt, ist der 12. August 2026 der zentrale Startpunkt.
Inkrafttreten der PPWR
Die Verordnung ist in Kraft. Für bestimmte Bestands- und Mehrwegfragen ist dieses Datum bereits relevant.
Leitlinien und FAQ der EU-Kommission
Die EU-Kommission hat ergänzende Leitlinien und häufige Fragen veröffentlicht. Diese helfen bei der praktischen Auslegung, ersetzen aber nicht den Verordnungstext.
Anwendungsstart vieler Pflichten
Rollen, Konformität, Stoffbeschränkungen, Informationspflichten, wiederverwendbare Verpackungen und erste Kennzeichnungsthemen werden praktisch relevant.
Register und erweiterte Herstellerverantwortung
Herstellerregister, EPR-Pflichten und nationale Zuständigkeiten werden wichtiger. Unternehmen müssen prüfen, in welchen Mitgliedstaaten sie registrierungspflichtig sind.
Kennzeichnung, Kompostierbarkeit, Mehrweg und Pfand
Harmonisierte Materialkennzeichnungen, digitale Informationen, Wiederverwendungskennzeichnung und Pfand-/Rücknahmesysteme rücken in den Fokus.
Der große PPWR-Zielpunkt
Ab 2030 werden Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile bei Kunststoff, Verpackungsminimierung, Leerraum, Wiederverwendung und Verbote bestimmter Verpackungsformate deutlich schärfer.
Weitere Verschärfungen
Ab 2035 wird großmaßstäbliche Recyclingfähigkeit wichtig. 2040 steigen mehrere Zielwerte erneut, unter anderem bei Rezyklat, Wiederverwendung und Abfallreduktion.
Die wichtigsten PPWR-Pflichten im Überblick
| Anforderung | Was bedeutet das praktisch? | Typischer Startpunkt |
|---|---|---|
| Rollen klären | Unternehmen müssen prüfen, ob sie Erzeuger, Importeur, Vertreiber, Endvertreiber, Hersteller im EPR-Sinne oder mehrere Rollen gleichzeitig sind. | jetzt vorbereiten, spätestens 12.08.2026 |
| Konformität nachweisen | Für relevante Verpackungen müssen technische Dokumentation, Bewertung und EU-Konformitätserklärung vorbereitet werden. | 12.08.2026 |
| Stoffbeschränkungen einhalten | Grenzwerte für Schwermetalle und PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen müssen berücksichtigt und dokumentiert werden. | 12.08.2026 |
| Recyclingfähigkeit planen | Verpackungen sollen so gestaltet sein, dass sie hochwertig recycelt werden können. Detaillierte Design-for-Recycling-Kriterien folgen schrittweise. | Grundpflicht ab 2026, detaillierte Kriterien ab 2030 |
| Rezyklatquoten prüfen | Kunststoffverpackungen müssen je nach Kategorie bestimmte Mindestanteile an recyceltem Kunststoff erfüllen. | 2030, teils abhängig von Durchführungsrechtsakten |
| Verpackungen minimieren | Gewicht und Volumen müssen auf das erforderliche Mindestmaß reduziert werden. Reine „Mogelverpackungen“ werden problematisch. | 2030, Vorbereitung jetzt sinnvoll |
| Leerraum reduzieren | Bei Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen darf das Leerraumverhältnis künftig maximal 50 % betragen. | 2030 oder später, abhängig vom Durchführungsrechtsakt |
| Kennzeichnung vorbereiten | Harmonisierte EU-Kennzeichnungen und digitale Informationen werden für viele Verpackungen relevant. QR-Codes können je nach Pflicht ergänzend oder verpflichtend sein. | ab 2026 vorbereiten, wichtige Pflichten ab 2028/2029 |
| EPR und Registrierung | Hersteller im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung müssen sich in den relevanten Mitgliedstaaten registrieren und Kosten tragen. | 2027 |
Wichtig für Papier, Karton und Wellpappe
Auch papier- und kartonbasierte Verpackungen fallen unter die PPWR. Sie sind zwar nicht von den kunststoffspezifischen Rezyklatquoten betroffen, müssen aber unter anderem Rollen-, Konformitäts-, Kennzeichnungs-, Minimierungs-, Recyclingfähigkeits- und EPR-Anforderungen erfüllen.
Rollen unter der PPWR: Wer ist wofür verantwortlich?
Eine der größten praktischen Änderungen ist die Rollenlogik. Die PPWR unterscheidet zwischen verschiedenen Akteuren in der Lieferkette. Entscheidend ist nicht nur, wer eine Verpackung physisch produziert, sondern auch, wer sie unter eigenem Namen, eigener Marke, durch Import, Vertrieb oder Befüllung in Verkehr bringt.
Erzeuger
Der Erzeuger ist typischerweise die Person oder das Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte herstellt, entwickeln lässt oder unter eigenem Namen bzw. eigener Marke produzieren lässt. Häufig trägt der Erzeuger zentrale Verantwortung für technische Dokumentation, Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung.
Importeur
Ein Importeur bringt Verpackungen oder verpackte Produkte aus einem Drittland in die EU. Er muss prüfen, ob die Anforderungen eingehalten werden und ob die notwendigen Nachweise vorliegen.
Vertreiber / Händler
Vertreiber stellen Verpackungen oder verpackte Produkte innerhalb der EU bereit. Sie haben Sorgfaltspflichten und können unter bestimmten Umständen selbst in Herstellerpflichten hineinwachsen, etwa bei Eigenmarken oder Änderungen an Verpackungen.
Hersteller im EPR-Sinne
Dieser Begriff meint nicht zwingend den physischen Produzenten. Es geht darum, wer im jeweiligen Mitgliedstaat Verpackungen erstmals bereitstellt oder auspackt, ohne Endabnehmer zu sein. Diese Rolle entscheidet über Register-, Melde- und Kostenpflichten.
Kleinstunternehmerregelung: Wann der Lieferant zum Erzeuger werden kann
Für Kleinstunternehmen sieht die PPWR eine wichtige Sonderregelung vor. Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz von höchstens 2 Mio. Euro.
Lässt ein solches Kleinstunternehmen eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke entwerfen oder herstellen und sitzt der liefernde Verpackungsanbieter im selben EU-Mitgliedstaat, kann der Lieferant formal als Erzeuger gelten. Das kann die Verantwortlichkeiten für bestimmte Konformitäts- und Nachweispflichten verschieben.
Wichtig: Die Regelung ist keine pauschale Befreiung von allen PPWR-Pflichten. Unternehmen sollten weiterhin prüfen, welche Rolle sie in der jeweiligen Lieferkette einnehmen, ob sie Hersteller im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung sind und welche Register-, Melde- oder Informationspflichten bestehen.
Typischer Stolperstein
Ein Unternehmen kann mehrere Rollen gleichzeitig haben. Ein Onlinehändler kann zum Beispiel Vertreiber, Befüller von Versandverpackungen und in einem anderen EU-Land Hersteller im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung sein.
Was bedeutet die PPWR für Versandverpackungen und E-Commerce?
Für Onlinehandel und Versandlogistik ist die PPWR besonders relevant. Versandkartons, Füllmaterial, Transportverpackungen und Verpackungen für den elektronischen Handel fallen grundsätzlich in den Anwendungsbereich.
Leerraum wird messbar
Für E-Commerce-Verpackungen wird künftig die 50-%-Leerraumregel wichtig. Füllmaterial zählt dabei grundsätzlich als Leerraum. Unternehmen sollten ihre Verpackungsgrößen, Packprozesse und Standardkartons frühzeitig prüfen.
Rollen werden länderbezogen
Wer in mehrere EU-Länder verkauft, muss je Land prüfen, ob Registrierungs-, EPR- oder Bevollmächtigtenpflichten entstehen. Besonders relevant ist das bei Direktvertrieb an Endabnehmer.
Eigenmarken und Importe werden kritischer
Bei Private Label, Sonderanfertigungen, Direktimporten und veränderten Verpackungen kann sich die Verantwortung deutlich verschieben. Ohne Rollenklärung drohen doppelte Kosten, fehlende Nachweise oder Vertriebsrisiken.
PPWR-Checkliste: Was Unternehmen jetzt tun sollten
Die PPWR ist kein einzelnes Etikettenprojekt. Sie betrifft Einkauf, Produktentwicklung, Verpackungsdesign, Recht, Qualität, Logistik, IT, Nachhaltigkeit und Vertrieb. Diese Reihenfolge hilft beim Start:
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Verpackungsportfolio erfassen
Listen Sie alle Verpackungstypen, Materialien, Komponenten, Füllmaterialien, Lieferanten, Artikelnummern und Verwendungszwecke auf. -
Rollen je Lieferkette und EU-Land klären
Prüfen Sie, ob Sie Erzeuger, Importeur, Vertreiber, Befüller, Endvertreiber oder Hersteller im EPR-Sinne sind. -
Technische Unterlagen und Nachweise vorbereiten
Sammeln Sie Materialdaten, Lieferantenerklärungen, Prüfberichte, Zeichnungen, Normen, Spezifikationen und Angaben zur Verpackungsfunktion. -
Konformitätsprozess aufsetzen
Definieren Sie, wer Bewertungen erstellt, wer freigibt, wie Änderungen geprüft werden und wie lange Unterlagen aufbewahrt werden. -
Kritische Verpackungen priorisieren
Starten Sie mit Kunststoffverpackungen, Lebensmittelkontaktverpackungen, importierten Verpackungen, Eigenmarken, E-Commerce-Verpackungen und Verpackungen mit hohem Leerraum. -
Leerraum und Materialeinsatz reduzieren
Prüfen Sie Kartongrößen, Füllmaterial, Produktschutz, automatisierte Packprozesse und Alternativen mit geringerem Volumen. -
EPR und Register je Land vorbereiten
Ermitteln Sie, in welchen EU-Mitgliedstaaten Sie registrierungs- oder kostenpflichtig sind und welche Dienstleister oder Bevollmächtigte benötigt werden könnten. -
Kennzeichnung und Datenmanagement planen
Bereiten Sie Platz auf Verpackungen, QR-Code-Prozesse, digitale Inhalte und Artikelstammdaten vor, damit spätere Kennzeichnungsanforderungen sauber umgesetzt werden können.
Wie Packando unterstützen kann
Packando hilft Ihnen, die PPWR nicht nur zu verstehen, sondern praktisch in Verpackungsentscheidungen zu übersetzen. Im Fokus stehen Verpackungsdesign, Materialeinsparung, recyclingfähige Lösungen, passende Kartonagen, Leerraumreduktion und die strukturierte Vorbereitung von Verpackungsdaten.
Verpackungen bewerten
Wir prüfen gemeinsam, welche Verpackungen in Ihrem Portfolio zuerst betrachtet werden sollten.
Leerraum reduzieren
Wir identifizieren Potenziale bei Kartongrößen, Füllmaterial und Versandprozessen.
Roadmap erstellen
Wir helfen Ihnen, PPWR-relevante Aufgaben in eine klare, umsetzbare Reihenfolge zu bringen.
Bereiten Sie Ihre Verpackungen jetzt auf die PPWR vor
Die wichtigsten PPWR-Pflichten starten nicht erst 2030. Wer Rollen, Daten, Konformität und Verpackungsdesign jetzt prüft, vermeidet spätere Hektik und kann Verpackungen effizienter, nachhaltiger und rechtssicherer ausrichten.
Häufige Fragen zur PPWR
Was ist die PPWR?
Die PPWR ist die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie schafft einen einheitlicheren Rechtsrahmen für Verpackungen in der EU und ersetzt den bisherigen Richtlinienrahmen.
Ab wann gilt die PPWR?
Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Die meisten Pflichten gelten ab dem 12. August 2026. Einzelne Anforderungen starten später, zum Beispiel viele Kennzeichnungs-, Rezyklat-, Leerraum- und Wiederverwendungsregeln.
Gilt die PPWR auch für Versandkartons?
Ja. Versandkartons, Transportverpackungen und Verpackungen für den elektronischen Handel fallen grundsätzlich unter die PPWR. Für E-Commerce-Verpackungen ist besonders die künftige Leerraumregel relevant.
Gilt die PPWR auch für Papier- und Kartonverpackungen?
Ja. Die PPWR gilt materialübergreifend. Papier, Karton und Wellpappe sind zwar nicht von den Kunststoff-Rezyklatquoten betroffen, aber von vielen anderen Anforderungen wie Rollenklärung, Konformität, Recyclingfähigkeit, Minimierung, Kennzeichnung und EPR.
Muss jede Verpackung ab 2026 schon vollständig recyclingfähig nach den 2030-Kriterien sein?
Nein. Die allgemeine Pflicht zur Recyclingfähigkeit wird ab 2026 relevant, die detaillierten harmonisierten Design-for-Recycling-Kriterien greifen jedoch erst später, vor allem ab 2030 bzw. abhängig von delegierten Rechtsakten.
Was bedeutet die 50-%-Leerraumregel?
Bei Umverpackungen, Transportverpackungen und E-Commerce-Verpackungen darf das Verhältnis von Leerraum zum Gesamtvolumen künftig maximal 50 % betragen. Füllmaterial zählt grundsätzlich als Leerraum. Die genaue Berechnung wird durch Durchführungsrechtsakte konkretisiert.
Wer ist nach der PPWR „Hersteller“?
Der Begriff ist besonders wichtig, weil er sich auf die erweiterte Herstellerverantwortung beziehen kann. Hersteller im EPR-Sinne ist häufig der Akteur, der Verpackungen oder verpackte Produkte in einem Mitgliedstaat erstmals bereitstellt oder auspackt, ohne Endabnehmer zu sein. Das ist nicht immer der physische Produzent.
Was ändert sich für Eigenmarken?
Bei Eigenmarken, Sonderanfertigungen oder Verpackungen unter eigener Marke kann die Verantwortung auf den Markeninhaber oder Händler übergehen. Deshalb sollten Private-Label- und Importkonstellationen frühzeitig geprüft werden.
Muss ich mich in jedem EU-Land registrieren?
Das hängt davon ab, in welchen Mitgliedstaaten Sie als Hersteller im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung auftreten. Wer in mehreren EU-Ländern Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals bereitstellt, muss die Register- und EPR-Pflichten je Land prüfen.
Werden QR-Codes auf jeder Verpackung Pflicht?
Nicht pauschal. Die PPWR sieht verschiedene Informations- und Kennzeichnungspflichten vor. QR-Codes oder andere Datenträger können je nach Anforderung ergänzend oder verpflichtend sein, etwa bei bestimmten wiederverwendbaren Verpackungen.
Was bedeutet die PPWR für Lebensmittelkontaktverpackungen?
Besonders relevant sind Stoffbeschränkungen, unter anderem Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen. Unternehmen sollten Materialdaten und Lieferantennachweise frühzeitig prüfen.
Welche Verpackungen sind ab 2030 verboten?
Die PPWR enthält in Anhang V Beschränkungen für bestimmte Verpackungsformate und Verwendungszwecke, zum Beispiel bestimmte Einwegkunststoffverpackungen. Ob ein konkretes Format betroffen ist, muss anhand von Material, Aufbau und Verwendungszweck geprüft werden.
Gibt es Erleichterungen für kleine Unternehmen?
Ja, es gibt einzelne Erleichterungen, etwa für Mikrounternehmen oder Hersteller mit geringen Verpackungsmengen. Das ist aber keine pauschale Befreiung von allen PPWR-Pflichten.
Was sollte ich 2026 zuerst tun?
Beginnen Sie mit Rollenklärung, Verpackungsdaten, Lieferantennachweisen, Konformitätsprozess und einer Priorisierung kritischer Verpackungen. Besonders wichtig sind Kunststoff, Lebensmittelkontakt, Importe, Eigenmarken und Versandverpackungen mit viel Leerraum.
Was noch konkretisiert wird
Mehrere Details der PPWR werden durch delegierte Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte, nationale Vorschriften und weitere Auslegungshilfen konkretisiert. Dazu gehören unter anderem Berechnungsmethoden, Design-for-Recycling-Kriterien, Kennzeichnungsvorgaben, Rezyklatnachweise und nationale Registerprozesse.
Diese Seite bietet eine praktische Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind stets die Verordnung (EU) 2025/40, die zugehörigen EU-Rechtsakte sowie die nationalen Durchführungs- und Vollzugsvorschriften.
Quellen und weiterführende Informationen
- Verordnung (EU) 2025/40 auf EUR-Lex
- EU-Kommission: Packaging waste
- EU-Kommission: Guidance document zur PPWR
- EU-Kommission: FAQ zur PPWR
- ZSVR: Abgrenzung Erzeuger und Hersteller
- ZSVR: Systembeteiligung bei Eigenmarken und Importen
- DIHK-Merkblatt zur neuen europäischen Verpackungsverordnung
- BMUKN: Anpassung des Verpackungsrechts an die Verordnung (EU) 2025/40